Zweitmeinung​

Die Zweitmeinung stellt in der Medizin die Bewertung einer Verletzung oder Erkrankung bzw. der für ihre Behandlung notwendigen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen durch einen zweiten Arzt dar, der nicht der erstbehandelnde Arzt des Patienten ist.

Als Voraussetzung gilt, damit eine medizinische Zweitmeinung eingeholt werden kann, dass Ihr erstbehandelnder Arzt eine Diagnose gestellt und einen konkreten Therapievorschlag Ihnen unterbreitet haben muss.

Die medizinische Zweitmeinung bietet dem Patienten Sicherheit bei Zweifel an einer ärztlichen Erstmeinung. Sie gibt eine Entscheidungshilfe für den Patienten bei zu planenden, nicht notfallmässigen, medizinischen Massnahmen und sie ist eine Möglichkeit zur transparenten und auch ausgewogenen Patienteninformation. Häufig wendet sich der Patient an seinen Hausarzt. Dies ist durchaus sinnvoll, da der Hausarzt den Patienten sehr gut kennt. Ein Gespräch in der hausärztlichen Sprechstunde führt häufig zur Klärung der Zweifel und ein Einholen einer Zweitmeinung erübrigt sich. Fragen Sie Ihren Hausarzt, wenn Sie nicht wissen, ob oder bei wem Sie eine Zweitmeinung einholen sollen.

Bitte erkundigen Sie sich sicherheitshalber bei Ihrer Krankenkasse, ob die Kosten übernommen werden bevor Sie den Arzt kontaktieren, der eine Zweitmeinung erstellen soll.

Zweitmeinungen sind insbesondere vor chirurgischen Eingriffen sinnvoll. Bei Unfällen ist das Einholen einer Zweitmeinung aus zeitlichen Gründen nicht immer möglich.

Möchten Sie zum Arzt wechseln, der für Sie eine Zweitmeinung formuliert hat, so informieren Sie Ihren bisherigen behandelnden Arzt und schaffen Sie damit Transparenz.

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